SG Karlsruhe, vom 11.12.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 1281/02
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Honorarbemessung in der vertragsärztlichen Versorgung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2003 - Aktenzeichen L 5 KA 1089/03
DRsp Nr. 2006/24224
Wirtschaftlichkeitsprüfung bei der Honorarbemessung in der vertragsärztlichen Versorgung
Umfasst eine repräsentative Einzelfallprüfung mit Hochrechnung nur zehn Prozent der kurativen Behandlungsfälle, so ist sie dennoch rechtmäßig. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]