SG Hannover - Beschluss vom 03.04.2008
S 16 KA 62/08 ER
Normen:
SGB V § 106 Abs. 5a ; SGG § 86b Abs. 1 ;

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, Regressanspruch bei absehbarer Vernichtung der beruflichen Existenz, aufschiebende Wirkung der Klage

SG Hannover, Beschluss vom 03.04.2008 - Aktenzeichen S 16 KA 62/08 ER

DRsp Nr. 2008/17145

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, Regressanspruch bei absehbarer Vernichtung der beruflichen Existenz, aufschiebende Wirkung der Klage

Ist im Falle einer sofortigen Realisierung eines Regressbetrages die Insolvenz des Vertragsarztes wahrscheinlich, so hat die Klage gegen den Beschluss der Kassenärztlichen Vereinigung aufschiebende Wirkung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 106 Abs. 5a ; SGG § 86b Abs. 1 ;