SG Marburg - Urteil vom 13.12.2006
S 12 KA 842/06
Normen:
SGB V § 106 ;

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, Zulässigkeit des Vergleichs mit einer Vergleichsgruppe

SG Marburg, Urteil vom 13.12.2006 - Aktenzeichen S 12 KA 842/06

DRsp Nr. 2007/3191

Wirtschaftlichkeitsprüfung in der vertragsärztlichen Versorgung, Zulässigkeit des Vergleichs mit einer Vergleichsgruppe

Aus der Behandlung sog. Angstpatienten bzw. Oralphobiker folgt weder eine Praxisbesonderheit noch die Unzulässigkeit eines Vergleichs mit der Vergleichsgruppe. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 106 ;