Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. April 2018 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst zu tragen hat.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 1.000,- EUR festgesetzt.
Die Klägerin begehrt die Zahlung einer Vermittlungsvergütung in Höhe von 1.000,- EUR.
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