Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Neuruppin vom 24. August 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
Der Kläger begehrt die Zahlung von Krankengeld über den 24. Januar 2015 hinaus.
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