Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Gotha vom 29. Oktober 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist im Berufungsverfahren zuletzt noch die Zahlung von Krankengeld über den 31. Dezember 2016 hinaus bis einschließlich 21. März 2017 streitig.
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