Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 2. Juli 2018 in seinem die Klage teilweise abweisenden Ausspruch abgeändert und die Beklagte verurteilt, an den Kläger 632.541,41 € (abzüglich 25 % einzubehaltender und an das Finanzamt abzuführender Kapitalertragssteuer) nebst Zinsen in Höhe von 5 % - Punkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 25.1.2017 zu zahlen.
2.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
3. 4. 5. 6.
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