Dem Kläger wird hinsichtlich der Versäumnis der Fristen zur Einlegung und zur Begründung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 -
Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 4. Mai 2017 -
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Streitig ist im vorliegenden Rechtsstreit die Zahlung von Verletztengeld wegen eines am 15.10.2004 erlittenen Unfalls.
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