Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wesel vom 11.07.2013 -
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger als Urlaubsabgeltung für 3 Urlaubstage aus dem Jahr 2011 578,40 € brutto zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
3.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7/10, das beklagte Land zu 3/10.
4.Die Revision wird für beide Parteien zugelassen.
Die Parteien streiten über die Frage, ob das beklagte Land verpflichtet ist, dem Kläger Urlaub außerhalb der Schulferien Nordrhein-Westfalens zu gewähren.
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