Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 07.02.2017 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 1.030,40 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23.08.2016 zu zahlen.
3.Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 2.078,62 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.05.2016 zu zahlen.
4.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen.
5.Die Revision wird zugelassen.
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