Zeitpunkt der Zahlung von Beiträgen, Wertstellung bei Zahlung durch Scheck
LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.09.2005 - Aktenzeichen L 16 B 66/05 KR NZB
DRsp Nr. 2008/9010
Zeitpunkt der Zahlung von Beiträgen, Wertstellung bei Zahlung durch Scheck
§ 270BGB belastet den Geldschuldner lediglich mit dem Risiko des Verlustes, nicht aber mit dem der Verzögerung der Geldsendung, während der Grundsatz der Zahlung durch Wertstellung für den Fall der Zahlung durch Überweisung durchaus allgemeinen Grundsätzen entspricht. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]