LAG Hamburg - Urteil vom 31.05.2016
7 Sa 3/16
Normen:
BGB § 613a Abs. 1; UmwG § 323 Abs. 2; UmwG § 324;
Fundstellen:
ZIP 2017, 540
ZInsO 2017, 1390
Vorinstanzen:
ArbG Hamburg, vom 19.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 233/15

Zerschlagung einer strukturierten Betriebseinheit und Zuordnung des Arbeitsverhältnisses zu einer anderen Einheit im Rahmen einer Betriebs- und UnternehmensspaltungUnbegründete Feststellungsklage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei unzureichenden Darlegungen eines Betriebsübergangs

LAG Hamburg, Urteil vom 31.05.2016 - Aktenzeichen 7 Sa 3/16

DRsp Nr. 2017/617

Zerschlagung einer strukturierten Betriebseinheit und Zuordnung des Arbeitsverhältnisses zu einer anderen Einheit im Rahmen einer Betriebs- und Unternehmensspaltung Unbegründete Feststellungsklage auf Fortbestand des Arbeitsverhältnisses bei unzureichenden Darlegungen eines Betriebsübergangs

Bei der Aufspaltung eines Unternehmens nach dem Umwandlungsgesetz ist der Arbeitgeber nicht gezwungen, sich an Betriebsteilen i.S.v. § 613 a I BGB zu orientieren. Eine andere Aufteilung, z.B. Geschäftsprozessen, kann zulässig sein.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 19. November 2015 - 5 Ca 233/15 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 1; UmwG § 323 Abs. 2; UmwG § 324;

Tatbestand:

Die Parteien streiten im Zusammenhang mit einer Betriebs- und Unternehmensspaltung über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses und Weiterbeschäftigung.