Der Beschluss des Arbeitsgerichtes Stralsund vom 27.11.2018, Aktenzeichen
1. Die Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung des Arbeitnehmers M. S. wird ersetzt.
2. Es wird festgestellt, dass die am 01.08.2018 vorgenommene vorläufige Einstellung des Herrn M. S. aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
I.
Die Beteiligten streiten um die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Einstellung des Arbeitnehmers M. S. sowie über die Feststellung, dass die personelle Maßnahme aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.
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