Der Antrag, die Vollstreckung aus dem Gerichtsbescheid vom 24.08.2020 auszusetzen, wird abgelehnt.
II.Der Antragsteller hat der Antragsgegnerin die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens
I.
Zwischen den Beteiligten sind im Hauptsacheverfahren (Az. des Sozialgerichts Würzburg -
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