1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 13. März 2013 -
2. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Beklagte zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte für den Zeitraum von Dezember 2005 bis Dezember 2009 zur Zahlung von - der Höhe nach nicht mehr streitigen - Beiträgen zum Sozialkassenverfahren im Baugewerbe verpflichtet ist.
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