SG Altenburg, vom 25.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 12 RA 141/01
Zugehörigkeit der Beschäftigten der VEB Kraftfahrzeuginstandhaltung Leipzig zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
LSG Thüringen, Urteil vom 19.12.2005 - Aktenzeichen L 6 RA 166/02
DRsp Nr. 2008/9112
Zugehörigkeit der Beschäftigten der VEB Kraftfahrzeuginstandhaltung Leipzig zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Die juristisch und ökonomisch selbständige VEB Kraftfahrzeuginstandhaltung Leipzig erfüllt nicht die betriebliche Voraussetzung für die Einbeziehung der Beschäftigten in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]