Zugehörigkeit der Beschäftigten einer Bezirksdirektion des volkseigenen Einzelhandels HO zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
LSG Thüringen, Urteil vom 28.11.2005 - Aktenzeichen L 6 RA 1006/04
DRsp Nr. 2008/9117
Zugehörigkeit der Beschäftigten einer Bezirksdirektion des volkseigenen Einzelhandels HO zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
Eine Bezirksdirektion des volkseigenen Einzelhandels HO erfüllt nicht die betriebliche Voraussetzung für die Einbeziehung der Beschäftigten in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]