Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, Erfüllung der sachlichen Voraussetzungen, Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen durch den Elektronik Export-Import Volkseigener Außenhandelsbetrieb
LSG Thüringen, Urteil vom 26.09.2005 - Aktenzeichen L 6 RA 423/04
DRsp Nr. 2008/9126
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz, Erfüllung der sachlichen Voraussetzungen, Erfüllung der betrieblichen Voraussetzungen durch den Elektronik Export-Import Volkseigener Außenhandelsbetrieb
Der Elektronik Export-Import Volkseigener Außenhandelsbetrieb erfüllt nicht die betrieblichen Voraussetzungen zur Einbeziehung seiner Beschäftigten in die zusätzliche Altersversorgung der technischen Intelligenz. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]