BayObLG - Beschluss vom 11.04.2006
LBG-Ap 1/06
Normen:
Berufsordnung der Bayerischen Landesapothekerkammer § 1 § 8 § 9 ; UWG § 4 Nr. 11 ; SGB V § 28 Abs. 4 § 61 Satz 2 ;

Zulässige Erstattung der Praxisgebühr durch Apotheker im Rahmen eines Bonussystems

BayObLG, Beschluss vom 11.04.2006 - Aktenzeichen LBG-Ap 1/06

DRsp Nr. 2006/11011

Zulässige Erstattung der Praxisgebühr durch Apotheker im Rahmen eines Bonussystems

»Ein Apotheker, der in zulässiger Weise Bonuspunkte an seine Kunden vergibt, handelt nicht deshalb berufswidrig, weil er gegen eine bestimmte Anzahl von Punkten seinen Kunden unter anderem die von diesen gezahlte Praxisgebühr erstattet.«

Normenkette:

Berufsordnung der Bayerischen Landesapothekerkammer § 1 § 8 § 9 ; UWG § 4 Nr. 11 ; SGB V § 28 Abs. 4 § 61 Satz 2 ;

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.02.2005, ergänzt mit Schreiben vom 02.05.2005, beantragte die Antragstellerin gegen den Beschuldigten die Einleitung eines berufgerichtlichen Verfahrens, weil er für seine in C. betriebene Apotheke im Rahmen eines - im Übrigen von der Antragstellerin nicht beanstandeten - Kundenbindungssystems ("V. -Taler") im September und Dezember 2004 neben bisher bereits ausgelobten Prämien (z.B. Pizza, Autowäsche, Gutschrift je Taler etc) erstmals auch den "Ersatz der Arzt-Praxis-Gebühr 10 EUR in bar gegen Vorlage der Arztpraxisquittung und 20 bzw. 15 V. -Taler" anbot. V. -Taler konnte der Kunde unter anderem durch einen Einkauf ab 7 EUR aus dem nicht apothekenpflichtigen Freiverkaufs-Warensortiment in der Apotheke des Antragstellers in C. oder als Ausgleich für verschiedene andere Vorleistungen bzw. Unannehmlichkeiten des Kunden sowie als Geburtstagspräsent erhalten.