I. Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 19.01.2017 -
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
III. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten vor dem Arbeitsgericht Berlin über die Verpflichtung des Beklagten zur Zahlung des Mindestbeitrages für die Berufsausbildung nach § 17 des Tarifvertrages über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) für den Zeitraum von April bis September 2015 in Höhe von 450,00 Euro und in diesem Zusammenhang über die Frage des Rechtsweges.
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