BGH - Urteil vom 10.07.1980
VII ZR 328/79
Normen:
FGG § 1 ;
Fundstellen:
BGHZ 78, 57
NJW 1980, 2466
NJW 198O, 2466

Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

BGH, Urteil vom 10.07.1980 - Aktenzeichen VII ZR 328/79

DRsp Nr. 1996/14469

Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

In Wohnungseigentumsverfahren kann eine Sache auch vom Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit an das Prozeßgericht abgegeben werden, obwohl weder das WEG noch das FGG entsprechende Vorschriften enthält. Der Abgabebeschluß ist für das in ihm bezeichnete Gericht bindend. Dabei kann es offenbleiben, auf welche Vorschrift sich eine Rechtsanalogie gründet. Denn für die im vorliegenden Fall allein in Frage stehende Bindungswirkung in dem Sinn, daß das Prozeßgericht das Verfahren nicht an das Gericht der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zurückverweisen darf, auch wenn die Abgabe materiellrechtlich unzutreffend war, enthalten alle für die entsprechende Anwendung in Betracht kommenden Einzelvorschriften die gleiche Regelung. (§ 17I GVG; § 12 I3 LWVG; § 46 Abs. 1 3 WEG; § 28 III 2 ZPO; vgl. ferner § 18 I 3 HausratsVO)