Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 30.01.2019 abgeändert. Der Antrag wird abgelehnt. Die Beschwerde des Antragstellers wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten.
1. Die statthafte und im Übrigen zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin ist begründet.
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