OLG Köln - Urteil vom 18.10.2018
15 U 37/18
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1; StPO § 170 Abs. 2;
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 14.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 28 O 134/17

Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren

OLG Köln, Urteil vom 18.10.2018 - Aktenzeichen 15 U 37/18

DRsp Nr. 2018/17269

Zulässigkeit der identifizierenden Berichterstattung über ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren

1. Die Berichterstattung über ein bei der Staatsanwaltschaft eingeleitetes Ermittlungsverfahren, die auch Aktenzeichen und den Namen des Betroffenen nennt, ist unter den Voraussetzungen einer Verdachtsberichterstattung zulässig. Dies setzt einen Mindestbestand an Beweistatsachen voraus. 2. Fehlt es hieran, so kann jedoch eine Berichterstattung über "Prüfungen der Staatsanwaltschaft zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens" nach Abwägung der Umstände des konkreten Einzelfalls hinzunehmen sein. 3. Ist eine identifizierende Wort-Berichterstattung unzulässig, so erstreckt sich dies auch auf die Veröffentlichung des verwendeten Bildmaterials.

Tenor

I.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgericht Köln vom 14.2.2018 (28 O 134/17) unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

1. a. b. c. d. e. f. g. 2. a. b. c. 3. a. b. c. d. e. f. g. h. i. j. 4. 5. 6. II. III. IV.