SG Stuttgart, vom 17.09.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 RA 4823/01
Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.09.2003 - Aktenzeichen L 13 RA 3859/02
DRsp Nr. 2006/24209
Zulässigkeit der isolierten Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren
Die isolierte Anfechtungsklage ist wegen fehlendem Rechtsschutzinteresse unzulässig, wenn ein Versicherter die Bewilligung einer stationären Heilbehandlung nur noch mit der isolierten Anfechtungsklage angreift, weil er keine Leistungen zur medizinischen Rehabilitation mehr erstrebt und die Bewilligung deshalb aufgehoben werden soll. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]