Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Nienburg vom 19. April 2018 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 999,38 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 1. Dezember 2017 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen die Beklagte zu 51% und die Klägerin zu 49%.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 68% und die Klägerin zu 32%.
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Sonderzuwendung für das Jahr 2017.
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