LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 21.09.2017
21 Sa 1694/16
Normen:
SokaSiG § 7 Abs. 2; SokaSiG § 11; VTV 2015;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 12.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Ca 80059/16

Zulässigkeit der Stützung des geltend gemachten Anspruchs auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen auf das SokaSiG erstmals im Berufungsverfahren

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.09.2017 - Aktenzeichen 21 Sa 1694/16

DRsp Nr. 2018/17946

Zulässigkeit der Stützung des geltend gemachten Anspruchs auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen auf das SokaSiG erstmals im Berufungsverfahren

1. Wird eine Klage auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen nach dem Inkrafttreten des Sozialkassensicherungsgesetzes (SokaSiG) nunmehr auf das SokaSiG gestützt, handelt es sich nicht um einen neuen Streitgegenstand. 2. Beitragskorrekturmeldungen kommt nur dann eine rechtliche Bedeutung zu, wenn das beitragspflichtige Bauunternehmen plausibel dargelegt, inwieweit die ursprünglichen Beitragsmeldungen fehlerhaft waren.

I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 12. Juli 2016 - 15 Ca 80059/16 und WK 81228/16 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

II. Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SokaSiG § 7 Abs. 2; SokaSiG § 11; VTV 2015;

Tatbestand:

Der Kläger ist die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und als gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien nach näherer tariflicher Maßgabe die Einzugsstelle für die Beiträge zu den Sozialkassen des Baugewerbes.

Die Parteien streiten im Berufungsverfahren noch über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für die Monate Januar, April und Mai 2015 in Höhe von insgesamt 10.380,39 Euro.