Zulässigkeit des Mithörens von Telefongesprächen durch Dritte
BGH, vom 17.02.1982 - Aktenzeichen VIII ZR 29/81
DRsp Nr. 1996/14333
Zulässigkeit des Mithörens von Telefongesprächen durch Dritte
Das Mithören von Telefongesprächen durch Dritte ohne Bekanntgabe dieses Umstandes an den Gesprächspartner berührt dessen Persönlichkeitsrecht bei Gesprächen mit vertraulichem Charakter, nicht aber bei sonstigen Gesprächen; denn der Gebrauch derartiger Geräte ist heute weit verbreitet, so daß dem Gesprächspartner zugemutet werden kann, den Wunsch, Dritte am Gespräch nicht zu beteiligen, ausdrücklich zu äußern.