Zulässigkeit des Nachschiebens einer Sofortvollzugsanordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung
SG Dresden, Beschluss vom 12.12.2005 - Aktenzeichen S 18 KA 674/05 ER
DRsp Nr. 2008/9190
Zulässigkeit des Nachschiebens einer Sofortvollzugsanordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung
Unbeschadet des Rechts anderer niedergelassener Ärzte, gegen eine Abrechnungsbefugnis Individualrechtsschutz vor den Sozialgerichten zu suchen, sind die Kassenärztlichen Vereinigungen auf Grund des von ihnen wahrzunehmenden Sicherstellungsauftrages unabhängig vom Nachweis einer konkreten Beschwer im Einzelfall oder eines konkreten rechtlichen Interesses befugt, Entscheidungen anzufechten, die im Zusammenhang mit der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung ergehen. Damit korrespondiert die Antragsbefugnis in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, welche die Anordnung oder Aussetzung der sofortigen Vollziehung von Entscheidungen der Zulassungsgremien zum Gegenstand haben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
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