SG Marburg vom 08.10.2008
S 12 KA 386/07
Normen:
SGB V § 121a;

Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen

SG Marburg, vom 08.10.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 386/07

DRsp Nr. 2009/5036

Zulässigkeit des Widerspruchs gegen die Genehmigung zur Durchführung künstlicher Befruchtungen

Voraussetzung für § 121a SGB V ist die Möglichkeit zur Erbringung vertragsärztlicher Leistung an dem Ort, an dem die Maßnahme zur Herbeiführung einer Schwangerschaft erbracht werden soll. Es besteht kein Genehmigungsanspruch und es fehlt die Befugnis, Widerspruch gegen die Genehmigung eines anderen Bewerbers einzulegen, wenn eine Zulassung oder Ermächtigung zum Betreiben einer Zweigpraxis fehlt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 121a;