LAG Köln - Beschluss vom 27.12.2016
9 Ta 286/16
Normen:
ZPO § 47;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 30.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 7778/15

Zulässigkeit einer Nichtabhilfeentscheidung durch den abgelehnten Richter

LAG Köln, Beschluss vom 27.12.2016 - Aktenzeichen 9 Ta 286/16

DRsp Nr. 2017/1938

Zulässigkeit einer Nichtabhilfeentscheidung durch den abgelehnten Richter

Die nachträgliche Heilung von Verfahrenshandlungen des abgelehnten Richter setzt voraus, dass das Ablehnungsgesuch als unbegründet zurückgewiesen worden ist.

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers gegen den die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 30.09.2016 wird der Nichtabhilfebeschluss des Arbeitsgerichts vom 15.11.2016 aufgehoben und die Akte dem Arbeitsgericht zur erneuten Entscheidung über die Abhilfe nach Entscheidung über das Befangenheitsgesuch des Klägers vorgelegt.

Normenkette:

ZPO § 47;

Gründe