LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 09.11.2006
L 6 SB 1439/06
Normen:
SGG § 153 Abs. 1 § 159 Abs. 1 Nr. 1 § 73 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 3 SB 4338/05 - 17.02.2006,

Zulässigkeit einer per Telefax übermittelten Prozessvollmacht im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2006 - Aktenzeichen L 6 SB 1439/06

DRsp Nr. 2007/3088

Zulässigkeit einer per Telefax übermittelten Prozessvollmacht im sozialgerichtlichen Verfahren

Den Anforderungen an eine schriftliche Vollmacht genügt die dem Gericht durch Telefax übermittelte und im Original unterschriebene Prozessvollmacht. Die Originalvollmacht muss nicht vorgelegt werden. Das Landessozialgericht kann im Rahmen des ihm in § 159 SGG eingeräumten Ermessens den Rechtsstreit an das Sozialgericht zurückverweisen, wenn das Sozialgericht dies verkannt und die Klage deshalb als unzulässig abgewiesen hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 153 Abs. 1 § 159 Abs. 1 Nr. 1 § 73 Abs. 2 S. 1 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 3 SB 4338/05 - 17.02.2006,