SG Freiburg (Breisgau) - S 3 SB 4338/05 - 17.02.2006,
Zulässigkeit einer per Telefax übermittelten Prozessvollmacht im sozialgerichtlichen Verfahren
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2006 - Aktenzeichen L 6 SB 1439/06
DRsp Nr. 2007/3088
Zulässigkeit einer per Telefax übermittelten Prozessvollmacht im sozialgerichtlichen Verfahren
Den Anforderungen an eine schriftliche Vollmacht genügt die dem Gericht durch Telefax übermittelte und im Original unterschriebene Prozessvollmacht. Die Originalvollmacht muss nicht vorgelegt werden. Das Landessozialgericht kann im Rahmen des ihm in § 159SGG eingeräumten Ermessens den Rechtsstreit an das Sozialgericht zurückverweisen, wenn das Sozialgericht dies verkannt und die Klage deshalb als unzulässig abgewiesen hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]