Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Kammergerichts vom 22. Oktober 2020 aufgehoben. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin vom 27. September 2018 abgeändert. Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Unterlassung einer Berichterstattung in Anspruch.
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