Die Revision des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 20. April 2016 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten.
Mit Gerichtsbescheid vom 20.4.2016 - S
Mit an das SG München gerichtetem Schreiben vom 4.7.2019, das dort am selben Tag und nach Weiterleitung durch dieses am 17.7.2019 beim
Die Revision ist unzulässig.
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