LAG Köln - Urteil vom 07.12.2017
7 Sa 177/17
Normen:
BUrlG § 7 Abs. 4; BGB § 611; SGB III § 312;
Vorinstanzen:
ArbG Bonn, vom 27.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2491/16

Zulässigkeit einer umfassenden Ausgleichsklausel im außergerichtlichen VergleichZweckbestimmung einer Zahlung als Urlaubsabgeltung

LAG Köln, Urteil vom 07.12.2017 - Aktenzeichen 7 Sa 177/17

DRsp Nr. 2019/6773

Zulässigkeit einer umfassenden Ausgleichsklausel im außergerichtlichen Vergleich Zweckbestimmung einer Zahlung als Urlaubsabgeltung

1. Zur Auslegung eines außergerichtlichen Vergleichs über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.2. Wird eine außerordentliche, fristlose Kündigung durch Vergleich in eine ordentliche Kündigung umgewandelt und der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung unwiderruflich freigestellt, und wird abschließend festgehalten, dass sämtliche Urlaubsansprüche "bereits in Natur gewährt" worden sind, so ist der Arbeitgeber im Zweifel berechtigt, eine zum Zeitpunkt der fristlosen Kündigung bereits gezahlte Urlaubsabgeltung auf die Vergütung während der Kündigungsfrist anzurechnen.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27.01.2017 in Sachen2 Ca 2491/16 EU wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 7 Abs. 4; BGB § 611; SGB III § 312;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob aus dem zwischenzeitlich einvernehmlich beendeten Arbeitsverhältnis der Klägerin noch Vergütungsansprüche für den Monat August 2016 zustehen.

1. 2. 3.