Auf die Revision des Klägers werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Dezember 2008 und des Sozialgerichts Nürnberg vom 3. Februar 2004 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Prüfungsverfügung der Beklagten vom 2. Oktober 2002 rechtswidrig gewesen ist.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 5000 Euro festgesetzt.
I
Im Streit ist die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung bei der Klägerin vom 2.10.2002.
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