SG Hamburg, vom 02.06.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 22 KR 1835/02
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage gegen eine Mitteilung der Krankenkasse an den Leistungserbringer
LSG Hamburg, Urteil vom 20.04.2005 - Aktenzeichen L 1 KR 90/03
DRsp Nr. 2008/16938
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage gegen eine Mitteilung der Krankenkasse an den Leistungserbringer
Die Mitteilung der Krankenkasse an den Leistungserbringer iS von § 126SGB V über die Nichtübernahme der Kosten für ein bestimmtes, dem Versicherten vom Leistungsträger zur Verfügung gestellten Hilfsmittels wegen des Angebots kostengünstiger vergleichbarer Hilfsmittel ist kein rechtsbehelfsfähiger Verwaltungsakt, gegen den der Leistungserbringer Widerspruch einlegen könnte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]