Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 53 vom 25.10.2018
Vorinstanzen:
LAG Berlin-Brandenburg, vom 28.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 157/14
LAG Berlin-Brandenburg, vom 28.05.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 238/14
ArbG Berlin, vom 18.12.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 54 Ca 6322/13
Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion als Verstoß gegen das UnionsrechtAnforderungen an eine ausnahmsweise Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion im Licht des Unionsrechts
BAG, Urteil vom 25.10.2018 - Aktenzeichen 8 AZR 501/14
DRsp Nr. 2018/16366
Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion als Verstoß gegen das UnionsrechtAnforderungen an eine ausnahmsweise Zulässigkeit einer unterschiedlichen Behandlung wegen der Religion im Licht des Unionsrechts
1. § 9 Abs. 1 Alt. 1 AGG, wonach ungeachtet des § 8AGG eine unter-schiedliche Behandlung wegen der Religion oder der Weltanschauung bei der Beschäftigung durch Religionsgemeinschaften, die ihnen zugeordneten Einrichtungen ohne Rücksicht auf ihre Rechtsform oder durch Vereinigungen, die sich die gemeinschaftliche Pflege einer Religion oder Weltanschauung zur Aufgabe machen, zulässig ist, wenn eine bestimmte Religion oder Weltanschauung unter Beachtung des Selbstverständnisses der jeweiligen Religionsgemeinschaft oder Vereinigung im Hinblick auf ihr Selbstbestimmungsrecht eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt, ist mit den unionsrechtlichen Vorgaben der Richtlinie 2000/78/EG nicht vereinbar und muss unangewendet bleiben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Rechtsportal Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.