Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 24. Februar 2011 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 500 000 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Genehmigung einer Satzungsregelung für einen Wahltarif mit Selbstbehalt.
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