Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das Urteil der 28. Zivilkammer des Landgerichts Köln (
Auf den Widerspruch der Verfügungsbeklagten wird die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln vom 16. September 2021 (
Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Verfügungskläger.
Die Berufung, mit der die Verfügungsbeklagte ihren Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung und Zurückweisung des Antrags auf ihren Erlass weiterverfolgt, hat Erfolg.
1. Das angefochtene Urteil unterliegt schon deshalb der Aufhebung, weil das erstinstanzliche Verfahren in Ermangelung einer Urteilsverkündung nicht abgeschlossen ist.
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