SG Magdeburg, vom 30.01.2002 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 KA 71/00
Zulässigkeit von Disziplinarverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung, Einschaltung eines Rechtsanwalts, Anforderung sämtlicher Patientenunterlagen
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.01.2005 - Aktenzeichen L 4 KA 7/04
DRsp Nr. 2008/20580
Zulässigkeit von Disziplinarverfahren in der vertragsärztlichen Versorgung, Einschaltung eines Rechtsanwalts, Anforderung sämtlicher Patientenunterlagen
1. Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist auch im Verhältnis einer Vertragszahnärztin zur Kassenzahnärztlichen Vereinigung vor der Erfüllung der vertragszahnärztlichen Verpflichtungen erlaubt und stellt keinen Disziplinarverstoß dar.2. Es kann gegen das Übermaßverbot verstoßen, wenn sämtlicher Patientenunterlagen für ein Quartal angefordert werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]