LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 27.09.1996
13 Sa 1622/95
Normen:
TV Zul.-Asylverf. Bund/TdL (Tarifvertrag über eine Zulage für Angestellte; TVG § 1 ; mit Aufgaben nach dem Asylverfahrensgesetz vom 3. Mai 1993) § 2 ;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 12.04.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 10172/94

Zulage: Angestellte mit Aufgaben nach dem AsylVfG

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 27.09.1996 - Aktenzeichen 13 Sa 1622/95

DRsp Nr. 2001/15091

Zulage: Angestellte mit Aufgaben nach dem AsylVfG

Organisatorisch dem Regierungspräsidenten zugeordnete Arbeitnehmer, die mit Aufgaben nach dem Asylverfahrensgesetz betraut sind, hatten keinen Anspruch auf eine monatliche Zulage nach dem Tarifvertrag über eine Zulage für Angestellte mit Aufgaben nach dem Asylverfahrensgesetz vom 3. Mai 1993. Dieser Anspruch folgt auch nicht aus einer analogen Anwendung des Tarifvertrages.

Normenkette:

TV Zul.-Asylverf. Bund/TdL (Tarifvertrag über eine Zulage für Angestellte; TVG § 1 ; mit Aufgaben nach dem Asylverfahrensgesetz vom 3. Mai 1993) § 2 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten darum, ob das beklagte Land (im Folgenden: der Beklagte) verpflichtet ist, an d. Kl. eine tarifliche Zulage zu zahlen.