Die Klägerin, die bei der Beklagten im Heeresinstandsetzungswerk St. Wendel als Maschinenschreiberin tätig ist und nach Vergütungsgruppe VII
Nach der von der Klägerin vorgelegten, von dem Zeugen Techn. ROAR Schneider erstellten Arbeitsplatzbeschreibung der Klägerin vom 22.9.1989 obliegen dieser folgende Tätigkeiten:
1) Erledigung anfallender Maschinenschreibarbeiten 35%
- bei der Bearbeitung laufender Geschäftsvorgänge nach Anweisung, hierbei auch kurze Schriftstücke nach mündlicher Inhaltsangabe selbständig abfassen;
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