LAG Saarland - Urteil vom 28.03.1990
1 Sa 121/89
Normen:
BAT §§ 22, 23, Anlage 1a;
Fundstellen:
CR 1991, 101

Zulage: Funktionszulage für die Tätigkeit an Textverarbeitungsautomaten

LAG Saarland, Urteil vom 28.03.1990 - Aktenzeichen 1 Sa 121/89

DRsp Nr. 2001/5671

Zulage: Funktionszulage für die Tätigkeit an Textverarbeitungsautomaten

Zur Frage, in wieweit ein Arbeitnehmer, der nach Vergütungsgruppe VII BAT, Teil II, Abschnitt N, Unterabschnitt I, Fallgruppe 3 entlohnt wird, einen Anspruch auf eine Funktionszulage gem. Protokollnotiz 3 zu Abschnitt N hat, wenn er bei der Anwendung des Systems Ormig AV 5600 mit einem engen, die typische Bandbreite eines Textverarbeitungsautomaten und dessen Sonderfunktionen allenfalls andeutenden, Programmkorsett arbeitet.

Normenkette:

BAT §§ 22, 23, Anlage 1a;

Tatbestand:

Die Klägerin, die bei der Beklagten im Heeresinstandsetzungswerk St. Wendel als Maschinenschreiberin tätig ist und nach Vergütungsgruppe VII BAT (B/L), Teil II, Abschn. N, Unterabschnitt I, Fallgruppe 3, entlohnt wird, begehrt eine Funktionszulage gemäß Protokollnotiz 3 zu Abschn. N in Höhe von 8% der Anfangsvergütung der Vergütungsgruppe VII BAT.

Nach der von der Klägerin vorgelegten, von dem Zeugen Techn. ROAR Schneider erstellten Arbeitsplatzbeschreibung der Klägerin vom 22.9.1989 obliegen dieser folgende Tätigkeiten:

1) Erledigung anfallender Maschinenschreibarbeiten 35%

- bei der Bearbeitung laufender Geschäftsvorgänge nach Anweisung, hierbei auch kurze Schriftstücke nach mündlicher Inhaltsangabe selbständig abfassen;