BAG - Urteil vom 07.12.1989
6 AZR 250/88
Normen:
BAT § 4 Abs. 2, § 33 Abs. 3 ; TVG § 1 ;
Fundstellen:
ZTR 1990, 341
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, ArbG Essen, vom 24.03.1988vom 09.06.1987 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Sa 1413/87 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1253/87

Zulagen: Tätigkeitszulage - Wegfall der Tbc-Zulage nach Änderung der Klinikbelegung

BAG, Urteil vom 07.12.1989 - Aktenzeichen 6 AZR 250/88

DRsp Nr. 2001/5120

Zulagen: Tätigkeitszulage - Wegfall der Tbc-Zulage nach Änderung der Klinikbelegung

1. Verwendet ein Tarifvertrag den Begriff "Tbc-Klinik", kann darunter nur ein Krankenhaus verstanden werden, in dem zumindest überwiegend Tbc-Erkrankte untergebracht sind und behandelt werden. 2. Die sog. "Tbc-Zulage" ist tarifvertraglich eine Tätigkeitszulage, die nur so lange zu zahlen ist, wie der Arbeitnehmer in einer Tbc-Klinik arbeitet.

Normenkette:

BAT § 4 Abs. 2, § 33 Abs. 3 ; TVG § 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob der Klägerin auch über den 1. April 1986 hinaus die ihr bis dahin gewährte tarifliche Tbc-Zulage in Höhe von DM 67,-- monatlich zusteht.

Die Klägerin ist seit dem 1. Oktober 1982 als Krankenschwester in der Abteilung Bronchologie in der von der Beklagten betriebenen R-Klinik in beschäftigt. Nach § 2 des Arbeitsvertrages vom 25. Oktober 1982 richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag betreffend Übernahme des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) für Angestellte der Landesversicherungsanstalten vom 10. Oktober 1961 sowie den jeweils ergänzenden, ändernden, ersetzenden und sonstigen für die Art der Tätigkeit des Beschäftigten einschlägigen Tarifvereinbarungen, soweit jeweils tarifrechtliche Verbindlichkeit für die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz besteht.