BAG - Urteil vom 07.12.1989
6 AZR 256/88
Normen:
BAT § 4 Abs. 2, § 33 Abs. 3 ; TVG § 1 ;
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf - 5 (16) Sa 1449/87- 24.03.88 - ArbG Essen - 6 (2) Ca 1434/87- 09.06.87,

Zulagen: Tätigkeitszulage - Wegfall der Tbc-Zulage nach Änderung der Klinikbelegung

BAG, Urteil vom 07.12.1989 - Aktenzeichen 6 AZR 256/88

DRsp Nr. 2001/5122

Zulagen: Tätigkeitszulage - Wegfall der Tbc-Zulage nach Änderung der Klinikbelegung

1. Verwendet ein Tarifvertrag den Begriff "Tbc-Klinik", kann darunter nur ein Krankenhaus verstanden werden, in dem zumindest überwiegend Tbc-Erkrankte untergebracht sind und behandelt werden. 2. Die sog. "Tbc-Zulage" ist tarifvertraglich eine Tätigkeitszulage, die nur so lange zu zahlen ist, wie der Arbeitnehmer in einer Tbc-Klinik arbeitet.

Normenkette:

BAT § 4 Abs. 2, § 33 Abs. 3 ; TVG § 1 ;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger auch über den 1. April 1986 hinaus die ihm bis dahin gewährte Tbc-Sonderzulage in Höhe von DM 100,-- monatlich zusteht.

Der Kläger ist seit dem 1. April 1968 als Chemielaborant im Lungenfunktionslabor der von der Beklagten betriebenen R-Klinik in beschäftigt. Nach § 2 des Arbeitsvertrages vom 2. Mai 1968 richtet sich das Arbeitsverhältnis nach dem Tarifvertrag betreffend Übernahme des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) für Angestellte der Landesversicherungsanstalten vom 10. Oktober 1961 sowie den jeweils ergänzenden, ändernden, ersetzenden und sonstigen für die Art der Tätigkeit des Beschäftigten einschlägigen Tarifvereinbarungen, soweit jeweils tarifrechtliche Verbindlichkeit für die Landesversicherungsanstalt Rheinprovinz besteht.