BGH - Urteil vom 29.01.2018
AnwZ (Brfg) 12/17
Normen:
BRAO § 46 Abs. 2 S. 1; BRAO § 46 Abs. 3; BRAO § 46 Abs. 4; BRAO § 46a Abs. 1 S. 1 Nr. 3; BetrVG § 78 S. 2;
Fundstellen:
AnwBl 2018, 145
AnwBl 2018, 231
AuR 2018, 309
BB 2018, 449
BGHZ 217, 226
MDR 2018, 495
NJW 2018, 791
NZG 2018, 397
ZIP 2018, 504
ZInsO 2018, 2583
Vorinstanzen:
AnwGH Nordrhein-Westfalen, vom 25.11.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 1 AGH 50/16

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Vollständige Befreiung von der beruflichen Tätigkeit als Betriebsrat zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung; Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

BGH, Urteil vom 29.01.2018 - Aktenzeichen AnwZ (Brfg) 12/17

DRsp Nr. 2018/2645

Zulassung als Syndikusrechtsanwalt; Vollständige Befreiung von der beruflichen Tätigkeit als Betriebsrat zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung; Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung

BetrVG § 78 Satz 2 a) Als Syndikusrechtsanwalt kann nicht zugelassen werden, wer zum Zeitpunkt der Zulassungsentscheidung als Betriebsrat von seiner beruflichen Tätigkeit vollständig befreit ist.b) Das Benachteiligungsverbot des § 78 Satz 2 BetrVG gebietet nicht die Zulassung des freigestellten Betriebsratsmitglied als Syndikusrechtsanwalt.

Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer Tätigkeit nicht benachteiligt werden. Keine Benachteiligung im Sinne von §78 Satz2BetrVG stellt es jedoch dar, wenn sich für das Betriebsratsmitglied Nachteile unmittelbar aus dem Gesetz ergeben und der Arbeitgeber beziehungsweise die außerbetriebliche Stelle lediglich einer gesetzlichen Verpflichtung nachkommt. Ein freigestelltes Betriebsratsmitglied muss daher den Abzug von Steuern und Sozialversicherungsanteilen hinnehmen, auch wenn es vor seiner Freistellung für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit abgabenfreie Zuschläge zum Lohn erhalten hat.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25. November 2016 (1 AGH 50/16) wird zurückgewiesen.