LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 15.07.2005
L 4 KR 4824/03
Normen:
ArbStättV § 23 Abs. 2 ; ArbStättV (2004) § 6 Abs. 1 ; GG Art. 12 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; SGB V § 124 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 23.07.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 1352/03

Zulassung eines Heilmittelerbringers bei nicht erreichter Mindestraumhöhe in der Praxis

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.07.2005 - Aktenzeichen L 4 KR 4824/03

DRsp Nr. 2006/24981

Zulassung eines Heilmittelerbringers bei nicht erreichter Mindestraumhöhe in der Praxis

Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich durch Art. 12 GG geschützten Berufsfreiheit stellt sich die Versagung der Kassenzulassung einer Krankengymnastin zur Erbringung physiotherapeutischer Leistungen, in deren Praxisräumen die erforderliche Mindesthöhe von 2,50 m nur geringfügig unterschritten wird, als unverhältnismäßig dar und verstößt damit gegen das Übermaßverbot. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

ArbStättV § 23 Abs. 2 ; ArbStättV (2004) § 6 Abs. 1 ; GG Art. 12 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; SGB V § 124 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Zulassung der Klägerin zur Erbringung physiotherapeutischer Leistungen an die Versicherten der Beklagten streitig.