Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 22. April 2010 geändert. Das Urteil des Sozialgerichts Kiel vom 13. Januar 2009 wird aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Anschlussrevision der Klägerin wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 500 000 Euro festgesetzt, derjenige für die Anschlussrevision auf 5000 Euro.
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