SG Mainz, vom 23.06.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 147/93
Zulassung von Heilmittelerbringern
BSG, Urteil vom 29.11.1995 - Aktenzeichen 3 RK 36/94
DRsp Nr. 1996/20535
Zulassung von Heilmittelerbringern
Bei der Zulassung von Heilmittelerbringern haben die Krankenkassenverbände die berufsrechtliche Zulässigkeit der gewählten Rechtsform - hier: GmbH - nicht eigenständig zu prüfen (Fortführung von BSG, Urteil vom 29.11.1995 - 3 RK 25/94 - für BSGE und SozR vorgesehen). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Die Klägerin wendet sich gegen die Zulassung der beigeladenen GmbH zur Erbringung von Leistungen der physikalischen Therapie als Heilmittel der gesetzlichen Krankenversicherung (KV) durch den beklagten Verband von Ersatzkassen (ErsK) gemäß § 124 Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (SGB V).
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