Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Genehmigung einer Zweigpraxis zur Versorgungsverbesserung
SG Marburg, Urteil vom 21.05.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 466/07
DRsp Nr. 2008/17172
Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung, Genehmigung einer Zweigpraxis zur Versorgungsverbesserung
Sollen ambulant operierten Patienten die Wege zur Voruntersuchung und Nachsorge erleichtert werden, so liegt darin noch keine Versorgungsverbesserung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]