LAG Berlin-Brandenburg, vom 16.01.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 15 Sa 814/18
ArbG Berlin, vom 31.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 42 Ca 15702/17
Zulassungsvoraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen DivergenzAnforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen DivergenzKeine identifizierbare wirtschaftliche und organisatorische Einheit bei einzelnen Abflugstationen oder Wet Lease eines Luftverkehrsunternehmens im Sinne eines TeilbetriebsübergangsGesamtbewertung aller Umstände zur Erkennung der Identität der wirtschaftlichen Einheit beim BetriebsübergangNichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage
BAG, Beschluss vom 13.08.2019 - Aktenzeichen 8 AZN 171/19
DRsp Nr. 2019/12922
Zulassungsvoraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen DivergenzAnforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen DivergenzKeine identifizierbare wirtschaftliche und organisatorische Einheit bei einzelnen Abflugstationen oder Wet Lease eines Luftverkehrsunternehmens im Sinne eines TeilbetriebsübergangsGesamtbewertung aller Umstände zur Erkennung der Identität der wirtschaftlichen Einheit beim BetriebsübergangNichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage
1. Nach § 72a Abs. 1 iVm. § 72 Abs. 2 Nr. 2ArbGG kann eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen Divergenz darauf gestützt werden, dass in der anzufechtenden Entscheidung ein abstrakter Rechtssatz aufgestellt wird, der von einem abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts oder eines anderen der in § 72 Abs. 2 Nr. 2ArbGG genannten Gerichte zu derselben Rechtsfrage abweicht.
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